Abstimmung im Bundestag | vogelmann
Wie Ingo schon richtig schreibt, haben die guten Damen und Herren erneut so ziemlich alles was mal gut und teuer war verraten. Allein der Gedanke das diese Heuchlermanschaft meine Interessen vertreten soll wuergt mir die Kotze im Hals hoch. Zumindest hat die FDP und Die Linke halbwegs intelligent gehandelt. Fuer den Rest sind aber auch die beiden Fraktionen nicht wirklich zu gebrauchen. Prima Aussichten fuer die naechsten Jahre Jahrzehnte.
Ich fuer meinen Teil werde die noch uebrig gebliebenen zwei gratis Ausgaben des Grundgesetzes (kostenfrei hier zu bestellen) dann mal zwei ausgewaehlten Heuchlern per Post der SPD zukommen lassen. Vielleicht haben die Vollhonks auch einfach vergessen was dort steht.
Die letzte Ausgabe haenge ich mir an die Wand zur Erinnerung wie es mal war. 
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Wer auf der Internetseite des Bundeskriminalamts recherchiert, wird registriert – und möglicherweise zurückverfolgt. Weil Internetprovider Daten ihrer Kunden oft nur kurz speichern, soll nun das Gesetz geändert werden.
Die Internetseite des Bundeskriminalamtes hat nur 14 Zeilen. Unter „offene Tatkomplexe“ beschreibt die Behörde die nach ihrer Darstellung linksterroristische Vereinigung „Militante Gruppe“. Sie erwähnt etwa Bekennerschreiben zu zehn Brandanschlägen in Berlin und Umgebung – und die Beschäftigung der Aktivisten „mit verschiedenen linksradikalen Themenfeldern, aktueller Schwerpunkt ist die beabsichtigte Kürzung von Sozialleistungen“, dazu gibt es ein paar Links. Wer sich im Netz diese offizielle Information einholt, riskiert was: Ausweislich eines Vermerkes der Behörde, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden seit September 2004 die IP-Adressen – es geht um Zahlenkolonnen, die der eindeutigen Identifizierung von Rechnern dienen – aller Besucher dieser Internetseite registriert. Zudem versuchte die Behörde, einen Teil der Computerbesitzer zu identifizieren, die die betreffende BKA-Website besucht hatten.
Ursprünglich hatte das BKA die Identität von 417 Personen feststellen wollen. Dabei handelte es sich nicht um Tatverdächtigte, sondern offenbar um alle Personen, die sich zwischen dem 28. März und dem 18. April diesen Jahres auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes über die „Militante Gruppe“ informieren wollten. Weil aber ein großer Teil der IP-Adressen von Providern stammte, die diese nur kurze Zeit speichern, wurde die Identifizierung von „nur“ rund 120 Telekom-Kunden beantragt. Das…
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