Ich habe eine Band im Schlafzimmer
Ingo hat mir gerade hiermit den morgen derartig versuesst. Unbedingt reinlesen ![]()
Ingo hat mir gerade hiermit den morgen derartig versuesst. Unbedingt reinlesen ![]()
Die GEZ ist offenbar fest entschlossen, sich laecherlich zu machen. Sie mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebuehren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebuehren die Rede ist.
Ausserdem soll akademie.de zum Beispiel nicht mehr von GEZ-Fahndern sprechen duerfen. Nein, diese muessen nach Auffassung der GEZ als Beauftragtendienst der oeffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebuehrenbeauftragter bezeichnet werden. Statt GEZ-Anmeldung soll akademie.de nur noch gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeraete schreiben duerfen.
Begruendet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Mit dieser Begruendung koennte man kuenftig jedwede Kritik verbieten, weil Kritik ja moeglicherweise fuer ein schlechtes Image sorgt. Manche Wirtschaftsunternehmen, Prominente und Politiker wuerden sich vermutlich bedanken, wenn die GEZ mit ihrem Ansinnen durchkaeme.
Nicht nur laecherlich, sondern unertraeglich wird die Abmahnaktion aber, wenn man bedenkt, dass hinter der GEZ die oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen. Was sind deren hoechste Gueter: die Presse- und Meinungsfreiheit.
Hoffentlich merken die Intendanten was.
Fazit: Wundern tut mich absolut garnichts mehr.
Quelle: lawblog.de
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